Pflegeberatung
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – Ihre gesetzliche Verpflichtung einfach erklärt
Wenn Sie Pflegegeld erhalten und keinen Pflegedienst mit der Versorgung beauftragt haben, sind Sie ab Pflegegrad 2 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Die erste Beratung findet immer in der Häuslichkeit statt. Auch alle weiteren Beratungen werden vor Ort durchgeführt.
Im Mittelpunkt dieser Beratungen steht,
- dass die häusliche Pflege sichergestellt ist,
- und dass sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen die passende Unterstützung und Entlastung erhalten.
Diese Beratungen helfen dabei, die Pflege zu Hause stabil, sicher und optimal auf Ihre Situation abgestimmt zu gestalten.
Pflegeberatung bei uns – einfach, stressfrei und unkompliziert
Sie müssen sich um nichts kümmern.
Bei unserem Beratungsbesuch wird Ihre Pflege- und Betreuungssituation einfach und ohne Stress überprüft. Der Ablauf ist klar und verständlich
- Erfassung der Grunddaten
Ihre Stammdaten und der Zeitpunkt des Besuchs werden kurz aufgenommen.
- Einschätzung der Pflegesituation
Unsere Pflegeberaterin beurteilt gemeinsam mit Ihnen und den pflegenden Angehörigen, wie die häusliche Pflege aktuell läuft und ob sie gesichert ist.
- Fachliche Einschätzung & Tipps
Aus pflegefachlicher Sicht geben wir Ihnen wertvolle Hinweise – z. B. zu Pflegehilfsmitteln, Lagerungstechniken, Tages- und Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassungen oder einer möglichen Höherstufung. Sie können alle Fragen stellen, die Ihnen wichtig sind.
- Ausfüllen des Beratungsnachweises
Unsere Pflegeberaterin dokumentiert alles im bundesweit gültigen Formular. Nach der gemeinsamen Unterschrift schicken wir den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse.
Kosten? Für Sie völlig kostenlos.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.